Glossar
- ArchivierungArchivierung
Unbefristete oder nach gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen zeitlich begrenzte, geordnete Ablage von Dokumenten in einem Archiv. - Art des Ausdrucks: Definition (tool-tip)
- Ausdruck: ArchivierungArchivierung
Unbefristete oder nach gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen zeitlich begrenzte, geordnete Ablage von Dokumenten in einem Archiv. - Alternativen: -
- Ersetzt durch: -
- Kurzbeschreibung: Unbefristete oder nach gesetzlich vorgeschriebenen AufbewahrungsfristenAufbewahrungsfristen
Vorschriften zur Dauer der Aufbewahrung. Im Handelsgesetzbuch (§ 238 HGB und § 257 HGB) und in der Abgabenordnung (§ 147 AO) ist geregelt, wie lange kaufmännische Dokumente aufbewahrt werden müssen. zeitlich begrenzte, geordnete Ablage von Dokumenten in einem ArchivArchiv
Ein Archiv dient der langfristigen Aufbewahrung von Dokumenten.. - Ausführliche Beschreibung:
elektronisches ArchivArchiv
Ein Archiv dient der langfristigen Aufbewahrung von Dokumenten.. Unbefristete oder nach gesetzlich vorgeschriebenen AufbewahrungsfristenAufbewahrungsfristen
Vorschriften zur Dauer der Aufbewahrung. Im Handelsgesetzbuch (§ 238 HGB und § 257 HGB) und in der Abgabenordnung (§ 147 AO) ist geregelt, wie lange kaufmännische Dokumente aufbewahrt werden müssen. zeitlich begrenzte, geordnete Ablage von Dokumenten in einem ArchivArchiv
Ein Archiv dient der langfristigen Aufbewahrung von Dokumenten..Die reine Aufbewahrung bedeutet im weitesten Sinne Speicherung auf einem Datenträger bzw. in einem System (Dokumentenverwaltungssystem), wobei das Originaldokument im Vordergrund steht.
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